meldezentrale.com

Logo 01 meldezentrale.com
Logo 01 meldezentrale.com

Hinweisgeberschutz

Gesetz kennenlernenMeldestelle aufbauenHinweise bearbeitenVerstöße beseitigen...

Als zertifzierte Fallbearbeiter, Compliance-Experten und Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie mit unserem Team bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung oder haben Unklarheiten? – Senden Sie uns doch eine Anfrage oder rufen Sie uns an.

Hinweisgeberschutz

Gesetz kennenlernenMeldestelle aufbauenHinweise bearbeitenVerstöße beseitigen...

Menschen sitzen am Tisch und planen etwas am Notebook

Als zertifzierte Fallbearbeiter, Compliance-Experten und Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie mit unserem Team bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung oder haben Unklarheiten? – Senden Sie uns doch eine Anfrage oder rufen Sie uns an.

Logo 01 meldezentrale.com

Wer sind wir?

Der Geschäftsführer der Meldezentrale Patrick M. Petzka

Patrick M. Petzka

Geprüfter Compliance Officer gem. ISO37301

Mein Name ist Patrick M. Petzka und ich habe die meldezentrale.com für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ins Leben gerufen.

Mein Team aus Datenschützern, Compliance- und IT-Experten ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für die Bereiche Cybersicherheit, Datenschutz und Compliance inkl. dem Fokus auf Hinweisgebersysteme.

Unser Ansatz ist es, Sie zuverlässig und pragmatisch auf dem Weg der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu begleiten und zur Stärkung der Integrität Ihres Unternehmens beizutragen.

Logo 01 meldezentrale.com

Wer sind wir?

Mein Name ist Patrick M. Petzka und ich habe die meldezentrale.com für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ins Leben gerufen.

Mein Team aus Datenschützern, Compliance- und IT-Experten ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für die Bereiche Cybersicherheit, Datenschutz und Compliance inkl. dem Fokus auf Hinweisgebersysteme.

Unser Ansatz ist es, Sie zuverlässig und pragmatisch auf dem Weg der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu begleiten und zur Stärkung der Integrität Ihres Unternehmens beizutragen.

Der Geschäftsführer der Meldezentrale Patrick M. Petzka

Patrick M. Petzka

Geprüfter Compliance Officer gem. ISO37301

Wählen Sie aus!

Wir liefern Ihnen die passende Lösung für Ihre Organisation.

Software

Wir unterstützen bei der Inbetriebnahme und Konfiguration des digitalen Hinweisgebersytstems (interne Meldestelle). Mit dem Meldesystem ermöglichen Sie eine konforme Hinweisabgabe und eine ordnungsgemäße, fachgerechte Dokumentation.

Einführung

In einem gemeinsamen Workshop helfen wir Ihnen, die Zusammenhänge und Anforderungen an den Hinweisgeberschutz schnell zu verstehen und beginnen mit Ihnen gemeinsam mit der Umsetzung des HinSchG. Sie erhalten zudem im Rahmen des Starter-Kits einige Musterdokumente und Vorlagen.

Laufende Betreuung

Um die korrekte und reibungslose Bearbeitung Ihrer eingehenden Hinweise zu gewährleisten, raten wir Ihnen einen unserer Experten als Fallbearbeitenden zu benennen.

Unsere Fallbearbeiter besitzen alle die notwendige Fachkenntnis gem. § 15 Abs. 2 HinSchG.

*alle Preise sind zzgl. 19% USt. Die weitere Ausgestaltung erfolgt immer schriftlich.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Es können Hinweise zu Verstößen gemeldet werden, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen oder die Sie im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben und die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Hinweisgeber, die auf Missstände oder rechtswidrige Verhalten in Unternehmen aufmerksam machen. Es betrifft Unternehmen, Verbände, Behörden, eingetragene Genossenschaften und Stiftungen, die mehr als 50 Beschäftigte haben. Jeder im Unternehmen, einschließlich Mitarbeitende, Kunden als auch Lieferanten, können entsprechende Hinweise abgeben.

Das Gesetz schützt verschiedene Personenkreise, nicht nur die Hinweisgeber bzw. Whistleblower selbst. Dabei versucht das HinSchG möglichst alle Beteiligten zu schützen, auch die Beschuldigten, da diese unschuldig sein können oder auch Opfer der internen Strukturen wurden.

Hinweisgebende Personen (auch Whistleblower genannt)
Whistleblower werden vor Repressalien wie einer Kündigung, Abmahnung, Mobbing oder einer negativen Veränderung des Arbeitsumfelds geschützt.
Vertrauliche Unterstützer
Menschen, die hinweisgebende Personen mit Dokumenten oder anderen Informationen unterstützen oder unterstützt haben, werden auch geschützt.
Personen, die bei der Meldung genannt werden
Auch verdächtige oder beschuldigte Personen sowie Beschäftigte, die selbst Opfer wurden, stehen unter dem Gesetzesschutz.

Die Aufgaben der internen Meldestelle sind gesetzlich in § 13 HinSchG geregelt.

Zu Ihren Aufgaben gehört:

  • der Betrieb der internen Meldekanäle nach § 16 HinSchG
  • die Durchführung des Verfahrens nach § 17 HinSchG
  • das Treffen von Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG

Vergewissern Sie sich, welches System bzw. Lösung Sie als interne Meldestelle verwenden möchten und wer als „neutraler“ Fallbearbeiter agieren soll.

Wichtig: Es ist erlaubt, die eigene interne Meldestelle sowie die Fallbearbeitung auszulagern.

Die Umsetzung des HinSchG gliedern wir auf in mehrere Bausteine:

  1. Wir unterstützen Sie bei der Errichtung der geforderten internen Meldestelle nach § 12 HinSchG und beraten Sie, welches Hinweisgebersystem für Ihre Anforderungen das richtige ist.
  2. Nach der Entscheidung, welches Hinweisgebersystem Sie betreiben wollen, unterstützen wir Sie bei der erfolgreichen Implementierung des Systems und neuen Prozessen. Sie erhalten zudem im Rahmen Starter-Kits einige Musterdokumente und Vorlagen.
  3. Um eine korrekte und reibungslose Bearbeitung der eingehenden Hinweise und Verstoßmeldungen zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, einen unserer Experten als Fallbearbeiter zu benennen. Eingehende Hinweise werden dadurch von einem Fallbearbeiter mit der notwendigen Fachkenntnis gem. § 15 Abs. 2 HinSchG konform bearbeitet.

Wichtig: Einige unserer geprüften Fallbearbeiter sind auch als Datenschutzbeauftragte tätig. Wenn Sie Fragen zur Implementierung der internen Meldestelle im Hinblick auf den Datenschutz und die DSGVO haben, fragen Sie uns gerne vorab.

Wir bieten Ihnen mit der meldezentrale.com und unserem Expertenteam die treffendste Lösung für Sie und Ihre Organisation. Wir können für Sie eine umfassende Lösung von der Implementierung der internen Meldestelle (Software) bis hin zum laufenden Betrieb und der Bearbeitung eingehender Hinweise realisieren. Wir können aber auch nur beratend zur Seite stehen, welche Lösung für Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes die richtige ist.