Logo_Dark_RGB

Herzlich Willkommen bei der ausgelagerten internen Meldestelle der stock3 AG

Hier können Sie eine Meldung über Fehlverhalten und Verstöße bei der stock3 AG nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abgegeben.

Daten zur stock3 AG:

Profil:

Logo:

Logo_Dark_RGB

Kontaktdaten und Anschrift der Organisation:

stock3 AG
Balanstraße 73
Haus 11 / 3. OG
D-81541 München

Tel: +49 (0) 89 767 369 123
Fax: +49 (0) 89 767 369 290
E-Mail: kundenservice [at] stock3 [dot] com

Webseite: www.stock3.com

Hinweis / Verstoß melden:

Die Einhaltung von Gesetzen und Regeln hat bei der stock3 AG höchste Priorität. 

Sie können Hinweise zu Verstößen melden, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben und die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (siehe Link unten) fallen.

Die stock3 AG wird den rechtlichen Vorgaben aus dem Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, gerecht und schützt die Organisation, die Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen. Unter nachstehendem Link bzw. Button “Hinweis abgeben” werden über das Hinweisgebersystem, welches als ausgelagerte interne Meldestelle agiert, Verstoßmeldungen / Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder Zulieferern der stock3 AG entgegengenomen.

Klicken Sie auf den Button mit “Hinweis abgeben”, wenn Sie einen Hinweis beim Hinweisgebersystem abgeben möchten.

Wie wird Ihr Hinweis bearbeitet?

Nach Einreichung Ihres Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung vom jeweiligen Fallbearbeitenden. Beachten Sie, dass alle Hinweise an das Hinweisgebersystem der meldezentrale.com sorgfältig überprüft werden. Sollten weitere Informationen zu Ihrer Meldung erforderlich sein, werden wir Sie über das digitale Hinweisgebersystem kontaktieren. Auch im Falle einer anonymen Meldung von Ihnen können Rückfragen an Sie gestellt werden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie die generierten Logindaten bei der anonymen Meldung aufbewahren, um etwaige Rückfragen beantworten zu können.

Bitte beachten Sie auch:
Eine Falschmeldung kann Konsequenzen nach sich ziehen. Alle abgegebenen Hinweise und Verstoßmeldungen werden gründlich bearbeitet und geprüft. Wenn sich ein Hinweis als eine Falschmeldung als begründet erweist, werden von der betreffenden Organisation entsprechende Maßnahmen ergriffen. Wir schätzen Ihr Engagement zur Verbesserung der Unternehmenskultur sehr, aber wir müssen Sie auch darauf hinweisen, dass eine missbräuchliche Meldung (Falschmeldung) Folgen für die hinweisgebende Person haben kann.

Wer bearbeitet Ihren Hinweis?

Als Fallbearbeitende sind wir, die zertifizierten Fallbearbeiter der PETZKA Management & Consulting GmbH, benannt. Wir unterstützen einige Organisationen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Dabei werden unsere Experten als Fallbearbeiter bzw. Case Manager tätig und bearbeiten die eingehenden Hinweise. Jeder der Case Manager besitzt die notwendige Fachkenntnis gem. § 15 Abs. 2 HinSchG.

Unser Anspruch ist es stets, die von Ihnen übermittelten Informationen vertraulich zu behandeln und wir sichern Ihnen einen sensiblen Umgang mit den Daten zu.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Patrick M. Petzka (Gründer & Geschäftsführer, Geprüfter Compliance Officer gem. ISO37301)

Gesetzestexte & weitere Informationen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html

Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02019L1937-20230502

Externe Meldestellen / Hinweisgeberstellen des Bundes

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) – https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html